AGB II

Teil I

  1. Bedruckte Klebebänder
    Für die Ablieferung von bedruckten Klebebändern gilt zusätzlich folgendes:
    a) Von uns hergestellte Werkzeuge und Druckunterlagen bleiben in unserem Eigentum und Besitz, auch wenn sie beim Käufer besonders berechnet werden. Sie stehen für Nachbestellungen zur Verfügung, soweit diese innerhalb von drei Jahren nach Anfertigung eingehen.
    b) Vom Käufer genehmigte Andrucke sind für die endgültige Druckausführung allein maßgebend. Sollen auf Wunsch des Käufers Andrucke oder Reinzeichnungen, die der ursprünglichen Bestellung entsprechen, geändert werden, so werden die Kosten der Änderung berechnet.
    c) Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mängel.
    d) Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass ihm die rechtliche Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht. An den von uns angefertigten Entwürfen verbleiben uns die Urheber- und ausschließlichen Nutzungsrechte. Die Anfertigung von Entwürfen wird berechnet, falls ein Auftrag nicht erteilt wird oder wenn die Entwurfsarbeiten einen außergewöhnlichen Aufwand erfordern.

  2. Auskünfte und Beratung
    Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgt nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Technische Auskünfte sind unverbindlich.

  3. Schadenersatz
    Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist; auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit, findet höchstens bis zu einem Betrag von 25% des Kaufpreises Berücksichtigung.

  4. Datenschutz
    Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer im Sinne des BDSG zu verarbeiten, die er im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von Dritter Seite erhält.

  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Solingen. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an dessen Sitz oder einem anderen Ort zu verklagen.
    b) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Solingen. Dies gilt auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechseln oder anderen Urkunden, soweit der Käufer Vollkaufmann ist oder die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist.

  6. Gültigkeit
    a) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von zuständiger Seite für unwirksam erklärt werden, dann gelten die Geschäftsbedingungen im Übrigen weiter.
    b) Eine hierdurch entstehende Lücke ist so auszufüllen, wie Vertragsparteien es getan hätten, vorausgesetzt, sie hätten die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung gekannt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstigen internationalen Kaufrechtes.

Stand: Juli 2015 Adhesio Klebebandsysteme GmbH, Solingen