AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Wir verkaufen ausschließlich aufgrund nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2. Sämtliche Angebote, Produktbeschreibungen, Kataloge und Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Angebot und Auftragsbestätigungen werden nach bestem technischem Wissen abgegeben. Höhere Gewalt, Produktionsausfälle, Sortimentsveränderungen bei Lieferanten und andere wichtige Gründe können die Durchführung der entgegengenommenen Aufträge unmöglich machen. Ein Recht auf Dekungskauf wird ausdrücklich verneint.

3. Zahlung
a) Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, sofern unsere Auftragsbestätigung nicht eine frühere Zahlung vorsieht. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig; solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
b) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% Punkten über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
c) Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, die uns erst nach Vertragsabschluss bekannt wird und die unseren Anspruch auf Gegenleistung gefährdet, berechtigt uns, trotz etwa vereinbarter Vorleistung, die Abwicklung noch nicht ausgeführter Aufträge Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zustehende Gegenleistung nicht sichergestellt wird. Ferner sind wir berechtigt, bei nicht vereinbarter Vorleistung in den vorgenannten Fällen, Vorkasse zu verlangen.

4. Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen:
Innerhalb Deutschlands :
Bis 500,00 € Nettowarenwert – Ab Werk, ab 500,00 € Nettowarenwert – Frei Haus. Mindestbestellmenge ist eine Verpackungseinheit. Kleinaufträge unter 250,00 € werden mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand von 25,00 € abgerechnet. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge bleiben vorbehalten.
ins europäische Ausland :
Bis 2000,00 € Nettowarenwert – Ab Werk, ab 2000,00 € Nettowarenwert – Frei Haus.

5. Lieferzeiten
Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen wird keine Gewähr übernommen. Bei Überschreitung dieser Fristen ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn die Lieferung auch innerhalb einer vom Besteller schriftlich gesetzten Nachfrist von zwei Wochen seit Zugang der Nachfristsetzung nicht erfolgt. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Wir sind in jedem Fall zu Teillieferungen berechtigt.

6. Versand
Der Versand unserer Produkte erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die von uns angegebenen Liefertermine gelten als Werksabgabetermine, für deren Einhaltung wir nach besten Möglichkeiten sorgen. Aus verspäteter Lieferung können jedoch keine Ansprüche abgeleitet werden. Bei größeren Lieferungen behalten wir uns Teillieferungen vor. Abrufaufträge ohne begrenzte Abnahmepflicht können wir nicht übernehmen. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung verzögern oder unmöglich machen, z.B. höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen; Rohstoff- und Energiemangel, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für die Dauer der Behinderung sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, so sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche vom Besteller sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsrechte
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets in unserem Auftrage derart, dass wir als Hersteller gemäß 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten, jedoch ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren zur Zeit der Verarbeitung zu.
Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Die Forderung des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe der Vorbehaltsware zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.
Übersteigt der Wert der für uns nach vorstehenden Bedingungen bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20% sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Gewährleistung
a) Für Maschinen und Geräte gelten die separaten Gewährleistungsbedingungen. Garantiezusagen sind Bestandteil dieser Bedingungen.
b) Alle Artikel sind aus ausgewählten Rohstoffen und mit größtmöglicher Sorgfalt hergestellt. Sie werden in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie zum Zeitpunkt der Lieferung üblich sind. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die bestellte Ware auch für den Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Der Besteller hat sich grundsätzlich vor Vertragsabschluss selbst zu überzeugen, ob die zu bestellende Ware für seinen Verwendungszweck geeignet ist. Zu diesem Zweck werden auf Verlangen Muster und Datenblätter zur Verfügung gestellt, Herabsetzung des Verkaufspreises oder Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen.
c) Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erstreckt sich unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung, wobei der Käufer bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung des Verkaufspreises oder Rückgängigmachung des Vertrags geltend machen kann.
d) Die Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 7 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gestellt werden. Die Gewährleistungspflicht entfällt, sobald Änderungen von anderer Seite an der gelieferten Ware vorgenommen wurden, oder wenn der Käufer der Aufforderung des Verkäufers auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Unsere Produkte unterliegen in unverarbeiteten Zustand aufgrund ihrer Beschaffenheit und chemischen Zusammensetzung generell einer begrenzten Haltbarkeit bzw. Lagerfähigkeit, die unter Umständen deutlich kürzer sein kann, als die in Betracht kommenden kaufverträglichen Gewährleistungsfristen. Gewährleistungsansprüche sind daher ausgeschlossen, die aus einem Verkauf bzw. einer Verwendung nach Ablauf des jeweiligen Lager- bzw. Haltbarkeitszeitraumes herrühren. Gleiches gilt für solche Produkte unseres Hauses, die zwar innerhalb der Lager- bzw. Haltbarkeitszeiträume verarbeitet werden, aber ausschließlich für kurzfristige Anwendungen konzipiert sind. Auch wird die Gewährleistungsfrist durch den vorgesehenen Anwendungszeitraum des jeweiligen Produktes begrenzt. Hierüber hat der Käufer seine Kunden zu informieren. Bei nicht erfolgter Information sind wir von der Haftung befreit. Für die Haltbarkeit bzw. Lagerfähigkeit unserer Produkte gelten ausschließlich die betreffenden technischen Informationen oder Verarbeitungshinweise laut Datenblättern.
e) Wir haften nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die außerhalb des Lieferungsgegenstandes an Personen oder Sachen entstanden sind oder durch entgangenen Gewinn entstehen, sofern nicht solche Schäden auf vorsätzlicher Vertragsverletzung beruhen,
f) Technische Beratungen oder Montagen arteigen durch qualifizierte Fachkräfte nach bestem Wissen und Gewissen. Folgeschadenhaftung darauf ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch vorsätzliche Vertragsverletzung verursacht wurden.
g) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
h) Rückgriffs Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen und werden nur auf einen gleichwertigen Ausgleich beschränkt. Dieser kann z. B. als Preisermäßigung im Rahmen einer pauschalen Abrechnung, weitreichender Stundung oder durch Gewährung von Rabatten (natural oder prozentual) gewährt werden.
i) Toleranzen: Wenn nicht anders lautend vereinbart, gelten unsere allgemeinen Schneidtoleranzen wie folgt:
Von 3mm bis 30mm = ± 0,5mm, ab 31mm ± 1,0mm
Wenn nicht anders lautend vereinbart, gilt für unsere Formstanzteile die Allgemeintoleranz gemäß der DIN ISO 2768-v (min. ±0,5 mm).

 

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